Praxisbedarf und Sprechstundenbedarf – was ist der Unterschied?

Zum Praxisbedarf gehört alles, was ein Arzt für die Einrichtung, also für die Grundausstattung und dem normalen Betrieb seiner medizinischen Praxis benötigt. Jeglicher Praxisbedarf wird vom Arzt selber bezahlt und kann nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Sprechstundenbedarf wird ja nach Bundesland und der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.

Wer darf bei NRNW-Ärztenetzwerk – Praxisbedarf bestellen?

Unser NRNW-Ärztenetzwerk „Praxisbedarf“ steht Jedem offen. Das Angebot von Praxisbedarf richtet sich an medizinische Einrichtungen wie niedergelassene Ärzte, Kliniken, Zahnärzte und an Labore.

Ebenfalls führen wir Artikel für Betriebsmedizin & Arbeitsschutz einschließlich Notfallmedizin und Erste Hilfe Versorgung. Eine schnelle Lieferung versteht sich von selbst. Suchen Sie ein medizintechnisches Produkt oder haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich gerne an unser NRNW-Ärztenetzwerk Management.