Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

1.1
Das NRNW-Ärtzenetzwerk (nachfolgend “NRNW” genannt) und der unterzeichnende Vertragspartner (“Kunde”) kommen darin überein, die sich in dem geschlossenen Vertrag gegenseitig versprochenen Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Preisliste (www.nrnw.de) zu erfüllen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die produktbezogenen Geschäftsbedingungen und unsere Preisliste gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§2 Vertragsschluss

2.1

Der Vertrag kommt zu Stande, wenn NRNW die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von NRNW gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch NRNW zu Stande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

§3 Leistungsbeschreibung

3.1
Der Vertrag verpflichtet NRNW zur Veröffentlichung der darin vereinbarten, unter www.NRNW.de aufgeführten Produkte und der Erbringung der dort aufgeführten Leistungen (beides: “Leistungselemente”), nach Maßgabe dieser Bedingungen. Die Veröffentlichungsdauer des Zugangs beträgt mindestens 20 von 24 Stunden täglich. Es gelten darüber hinaus die jeweiligen Leistungsbeschreibungen unserer produktbezogenen Bedingungen.

3.2
Der Vertrag berechtigt NRNW dazu, die Kundendaten für Trendanalysen und Übersichten zu nutzen. Die jeweiligen Ergebnisse werden jedoch anonym veröffentlicht.

3.3
Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.

§4 Vergütung der Leistungen

4.1
Die Vergütung der von NRNW zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der von NRNW unter www.NRNW.de veröffentlichten Preisliste. Maßgebend ist diejenige Preisliste, die zum Zeitpunkt der Erstellung des dem Kunden von NRNW unterbreiteten Vertragsangebots unter www.NRNW.de veröffentlicht gewesen ist. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen NRNW und dem Kunden.

§5 Kostenregelung und Zahlungsvereinbarungen

5.1
Mit der Vergütung gemäß § 4 sind sämtliche Nebenkosten wie z.B. durch Email, Telefon, Telefax, Datenübertragungskosten, Porto und Fotokopien im üblichen Umfang abgegolten. Nicht abgegolten sind Korrektur- und Lektoratskosten, die aufgrund fehlerhafter Datenanlieferung entstehen. Soweit aufgrund einzelner Aufträge die Nebenkosten den üblichen Umfang übersteigen, zeigt NRNW dies dem Kunden an. Der Kunde ist zur Erstattung dieser weiteren Nebenkosten verpflichtet, wenn er diese genehmigt.

5.2
Die erstmalige Korrektur eines Leistungselements ist auch dann kostenfrei, wenn sie nicht auf einer fehlerhaften Leistung von NRNW beruht. Jede weitere an einem Leistungselement vorzunehmende Korrektur ist kostenpflichtig und mit dem sich aus der gültigen Preisliste von NRNW ergebenden Preis zu vergüten. Die Vergütung entfällt, wenn die erste Korrektur von NRNW zu vertretende Mängel enthält.

5.3
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Vertragsschluss, es sei denn es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart. NRNW behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen. Der Zahlungsanspruch wird 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Einziehungskosten berechnet. Darüber hinaus ist NRNW berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € (§ 288 Abs.5 BGB) geltend zu machen. NRNW ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Wird bei Ratenzahlung eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

5.4
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.5
Zahlungen mit Schecks werden nicht akzeptiert. Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptieren wir nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.

5.6
Zahlungen des Kunden werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. NRNW kann seine zu erbringende Leistung bis zur Erbringung sämtlicher fälligen Zahlungen durch den Kunden verweigern.

5.7
Wir behalten uns vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und NRNW zeitnah über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

§6 Grundlagen der Zusammenarbeit

6.1
NRNW ist bemüht, die Response auf Anzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. Hierzu gehört auch das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Leistungselemente online oder offline in Print, Ton oder Bild von NRNW ohne Rücksprache veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens NRNW auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet.

6.2
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von NRNW.

6.3
Soweit NRNW im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden dessen Email-Adresse erhalten hat, ist NRNW berechtigt, dem Kunden auch nach Ablauf des Vertrages Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen von NRNW per Email zu übermitteln. Der Kunde kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per Email gegenüber NRNW mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. NRNW wird über das Widerspruchsrecht in jeder Email informieren.

6.4
Der Kunde verpflichtet sich, NRNW alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind. Dies beinhaltet insbesondere die Anlieferung von Anzeigentexten und Layouts in digitaler Form. Dazu gehört auch, dass der Kunde NRNW unmittelbar informiert, wenn eines der von ihm in Auftrag gegebenen Leistungselemente nicht mehr aktuell ist. Dem Kunden obliegen ferner die in den jeweiligen produktbezogenen Geschäftsbedingungen oder, wenn vorhanden, Produktbeschreibungen für einzelne Leistungselemente beschriebenen Mitwirkungspflichten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich eventuelle Fristen zur Leistungserbringung für NRNW entsprechend.

6.5
Der Kunde stellt einen reibungslosen Posteingang für Emails von NRNW sicher und richtet in diesem Zusammenhang NRNW als “trusted Server” ein. Damit soll vermieden werden, dass Online – Bewerbungen, die über das NRNW Bewerbungsformular an den Kunden versendet werden, über eventuelle firmeneigene Spam-Filter des Kunden gefiltert werden. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.

6.6
NRNW behält sich vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder gegen die Geschäftsbedingungen von NRNW verstoßen (“Unzulässige Inhalte”). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. NRNW ist zur Entfernung solcher unzulässigen Inhalte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Aufforderung des Kunden verpflichtet. Soweit NRNW wegen unzulässigen Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde NRNW auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

6.7
Insbesondere gilt für die veröffentlichten Inhalte:

  • wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben, so muss diese deutlich als solche im Text bezeichnet sein.
  • sind vom Kandidaten Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss dies deutlich im Text herausgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die erfolgreiche Werbung von neuen Mitgliedern für ein in sich geschlossenes System verprovisioniert wird.
  • die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit oder eine Veranstaltung beziehen. Werbung für Klub- oder Vereinsmitgliedschaften sind unzulässig. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG).
  • Websites, die NRNW zur Verlinkung benannt oder zugesendet werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, und insbesondere ein Impressum aufweisen, das den gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
  • Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen eingehalten werden.
  • Auch wenn die vorstehenden Anforderungen eingehalten sind, dürfen neben den auf die Position oder Tätigkeit oder Veranstaltungen bezogenen Inhalten keine sachfremden Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise Gewinnspiele, Veranstaltungen ohne Karriere-Bezug, reine Werbeaktionen etc.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte mit den Folgen der Ziff. 6.6.

6.8
NRNW übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.

6.9
NRNW ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.

6.10
Der Kunde hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den von NRNW angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.

6.11
Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm im Internet veröffentlichten oder NRNW zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde wird NRNW durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

6.12
Für Leistungselemente, die auf Seiten geschaltet oder genutzt werden, die nicht von der NRNW eG betrieben werden, können zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen neben diesen AGB und unseren produktbezogenen Bedingungen gelten. Wir weisen darauf hin, dass in anderen Ländern auch bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verbote für Stellenanzeigen oder Veranstaltungsankündigungen bestehen können. Diese sind einzuhalten. Konkrete Informationen über weitere Anforderungen und Beschränkungen für die nicht von NRNW betriebenen Seiten teilen wir gerne auf Nachfrage mit.

§7 Urheberrechte

7.1
Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Kunden. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von NRNW verbleiben uneingeschränkt bei NRNW.

7.2
Sämtliche von NRNW veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen dem Urheberrecht von NRNW. Davon sind nur diejenigen von NRNW veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von NRNW unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.

7.3
Mit Auftragserteilung über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen erhält NRNW die alleinigen Datenbankrechte an den von NRNW veröffentlichten Stellenanzeigen oder Veranstaltungsdaten des Kunden.

7.4
Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.

7.5
Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.

§8 Gewährleistung, Mängel

8.1
NRNW gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von NRNW zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.

8.2
Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Kunden schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. NRNW leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von NRNW innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und / oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Kunden ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.

8.3
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

§9 Haftung

9.1
NRNW haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit NRNW einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haftet NRNW bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.2
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn NRNW die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

9.3
Werden gegen Kunden von Dritten Ansprüche (“Schutzrechtsanspruch”) wegen der Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen oder Geschäftsgeheimnissen durch eine Leistung von NRNW (“Schutzrechtsverletzung”) erhoben, stellt NRNW den Kunden von allen Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) und Forderungen frei, die ihm durch rechtskräftige Urteile zuständiger Gerichte oder von NRNW geschlossene schriftliche Vergleiche entstehen, vorausgesetzt, dass (i) die Ursache für die Schutzrechtsverletzung nicht vom Kunden gesetzt wurde, beispielsweise im Fall der Veröffentlichung Unzulässiger Inhalte nach Ziff. 6.6, (ii) der Kunde NRNW schriftlich innerhalb von höchstens zwanzig (20) Arbeitstagen nach erstmaliger Anspruchstellung unterrichtet, (iii) NRNW die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Schutzrechtsanspruch behält und (ivii) der Kunde angemessene Unterstützung und alle Informationen zur Verfügung stellt, damit NRNW Verpflichtungen hiernach wahrnehmen kann. Vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Maßnahmen oder Erklärungen, denen NRNW nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat und nicht, soweit der Kunde Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem ihm Änderungen mitgeteilt wurden, die eine Verletzung verhindert hätten. Wird eine Schutzrechtsverletzung durch ein zuständiges Gericht festgestellt oder von NRNW für möglich gehalten, kann NRNW nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) die Leistungen so ersetzen oder ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, oder (ii) dem Kunden ein Nutzungsrecht an dem Schutzrecht verschaffen oder (iii) wenn Maßnahmen nach (i) oder (ii) nicht möglich oder nicht zumutbar sind, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen.

§10 Geheimhaltung

10.1
NRNW verpflichtet sich, alle als “vertraulich” gekennzeichneten Informationen, die NRNW von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten. Diese Pflicht wird von NRNW auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfüllt.

10.2
Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.

10.3
Der Kunde wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass NRNW seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

10.4
Dem Kunden obliegt es, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Kunde zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, NRNW unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren. Bei Verletzung einer oder mehrerer der in diesen AGB genannten Verpflichtungen seitens des Kunden, insbesondere aber nicht ausschließlich der unter diesem Punkt aufgeführten, ist NRNW berechtigt, die Services ohne weitere Benachrichtigung zu beenden und von der Internetseite zu entfernen, ohne dabei auf irgendwelche Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verzichten.

§11 Abmahnung, gerichtliche Entscheidung

11.1
Ist der Kunde wegen eines bei NRNW veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Anzeigen (-inhalte) abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so, ist der Kunde verpflichtet, NRNW unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, so haftet NRNW nicht. Der Kunde ist dann dazu verpflichtet, NRNW von einer etwaigen Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und NRNW einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

§12 Laufzeit

12.1
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn NRNW die Annahme des Vertrags zugeht. Die Laufzeit des Vertrages beginnt ebenfalls mit Zugang der Annahme oder, falls ein abweichender Beginn vereinbart ist, mit diesem. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, dies ist in den folgenden produktbezogenen Geschäftsbedingungen anders geregelt.

12.2
Vereinbarte Leistungselemente können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf, von vor Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht geltend gemachten, Leistungsansprüchen.

§13 Schlussbestimmungen

13.1
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Düsseldorf für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Anzeigen

§1 Leistungsbeschreibung

1.1
Diese Geschäftsbedingungen für Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen und Werbebanner (im Folgenden: “Anzeigen”) ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Zweifel vor. NRNW veröffentlicht im Namen des Kunden Anzeigen im HTML Format im Internet. In den Anzeigen können GIF-, JPEG- oder PNG-Dateien eingebettet werden. Andere Grafikformate und eingebettete Dateien sind nicht vorgesehen.

1.2
Die zu veröffentlichenden Anzeigen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, anderenfalls handelt es sich um Unzulässige Inhalte mit den Folgen nach Ziff. 6.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NRNW:

  • In den Anzeigen dürfen nur Links auf die Unternehmenspräsenz des Kunden veröffentlicht werden.
  • Textverweise und/oder Verlinkungen innerhalb der Anzeige zu weiteren, nicht auf NRNW veröffentlichten Stellenangeboten, oder Veranstaltungsanzeigen  sind nicht zulässig. Hierzu zählt auch der Stellenmarkt der Kundenhomepage.
  • Der Aufruf zu Initiativ-Bewerbungen ist zulässig.
  • Verlinkungen auf Wettbewerber von NRNW sind nicht zulässig, soweit nicht der Kunde selbst Wettbewerber von NRNW ist und auf seine Unternehmenspräsenz verlinkt.
  • Sämtliche Inhalte einer Anzeige müssen für den Nutzer direkt sichtbar sein. Soweit sie nicht explizit von NRNW als Teil besonderer Anzeigenprodukte angeboten werden, sind eigene Tracking Codes des Kunden und interaktive Elemente, die bspw. durch Klicks oder Mouse Over steuerbar sind, unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Links auf andere Seiten und E-Mail-Adressen, wobei §1.2, Bullet Points eins, zwei, vier und sechs zu beachten sind. In jedem Fall müssen Links so gestaltet sein, dass erkennbar ist, wenn sie auf externe Seiten verlinken.
  • Zulässige Links sind nur als sogenannte “no follow” Links zulässig, das heißt, sie sind so einzustellen, dass sie von Suchmaschinen nicht zur Berechnung der Linkpopularität herangezogen werden sollen.
  • Sämtliche Inhalte der Anzeige sind an NRNW zu übergeben und dürfen nicht über Frames oder andere Formen durch Abruf von anderen Servern eingebunden werden.
  • Jede Einflussnahme auf die Suchergebnislisten außerhalb der von NRNW vorgesehenen Möglichkeiten (Verschlagwortung und Kategorisierung, Titel und sichtbarer Text der Anzeige) ist unzulässig. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich verborgene Texte (z.B. weißen Text auf weißem Hintergrund, Text hinter einem Bild, Verwendung eines CSS zum Verbergen von Text, Verwendung der Schriftgröße 0) und verborgene Links.
  • Verschlagwortung, Kategorisierung, Titel und Anzeigentext der Anzeige müssen im Zusammenhang zu der in der Anzeige ausgeschriebenen Stelle stehen.
  • Eine Stellenanzeige muss den Firmennamen und eine Firmenbeschreibung, eine Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil, den Arbeitsort und eine Bewerbungsmöglichkeit enthalten.
  • Die Stellenbeschreibung darf sich nicht auf verschiedene Stellen beziehen. Sie muss Stellentitel sowie Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibung enthalten. Die Stellenbeschreibung muss die ausgeschriebene Stelle korrekt beschreiben und darf nicht irreführend sein. Die ausgeschriebene Stelle darf während der Laufzeit der Anzeige nicht geändert werden, auch zusätzliche Arbeitsorte dürfen während der Laufzeit der Anzeige nicht hinzugefügt werden. NRNW behält sich bei Zuwiderhandlung in diesen Fällen anstatt der Folgen nach Ziff. 6.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine entsprechende Nachberechnung vor.
  • Eine Stellenanzeige kann in verschiedenen Sprachversionen veröffentlicht werden, jedoch nicht als gemischt-sprachige Version

1.3
NRNW ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anzeigen auf NRNW-eigenen, auf bestimmte Berufsgruppen ausgerichteten Seiten (“Channels”) zu veröffentlichen und kann die Veröffentlichung von Anzeigen auf Channels auch in freiem Ermessen ablehnen. NRNW ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anzeigen in anderen Print-, Offline- oder Online-Medien zu veröffentlichten oder sie an Dritte zur weiteren Veröffentlichung weiterzugeben. Wir arbeiten daher mit mehreren Kooperationspartnern zusammen, und hosten den NRNW Stellenmarkt unter verschiedenen URLs, ohne dass hierzu eine vorherige Genehmigung des Geschäftspartners eingeholt wird. Eine Liste unserer Kooperationspartner kann in unseren deutschen Niederlassungen angefordert werden. Die Veröffentlichung in anderen Medien bzw. bei Kooperationspartnern, bspw. als mobilfunkoptimierte Anzeige, kann in einem abweichenden bzw. standardisierten Layout erfolgen. NRNW stellt diese Zusatzleistungen nicht gesondert in Rechnung.

1.4
Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich archivieren. NRNW wird in den Metadaten der Anzeigen festlegen, dass die Anzeigen nicht archiviert werden sollen. Wird dennoch eine Anzeige von einer Suchmaschine archiviert, ist NRNW jedoch nicht dafür verantwortlich und Forderungen auf Löschung der archivierten Daten sind an die Suchmaschine zu richten.

1.5
Diese Leistungsbeschreibung ist abschließend.

§2 Schaltungsdauer

2.1
Soweit nicht anders vereinbart, werden Stellenanzeigen für einen Zeitraum von 30 Tagen und Banner für einen Zeitraum von 7 Tagen geschaltet. Solange die Anzeigen innerhalb der Vertragslaufzeit geschaltet werden, werden sie für den vollen vereinbarten Zeitraum veröffentlicht. Nach Ablauf der Schaltungsdauer kann eine Stellenanzeige um jeweils 30 Tage verlängert werden, soweit dies innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. Die Verlängerung der Veröffentlichung einer Stellenanzeige gilt als erneute kostenpflichtige Schaltung. Aus einem Kontingentvertrag noch nicht verbrauchte Credits können dafür verwendet werden.

2.2
Stellenanzeigen können von Nutzern, die einen persönlichen Account bei NRNW angelegt haben, in deren persönlichem NRNW Account für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten abgespeichert werden und können für solche Nutzer dort auch über die Vertragslaufzeit nach Ziffer 2.1 hinaus einsehbar sein.

§3 Chiffreanzeigen

3.1
NRNW bietet die Veröffentlichung von Chiffreanzeigen für den Kunden an. Eingehende elektronische Bewerbungen leitet NRNW an eine vom Kunden gewünschte eMail Adresse unbearbeitet und ohne Ansehung des Inhalts weiter. NRNW übernimmt für diese Inhalte keine Verantwortung. Es werden nur elektronische Antworten berücksichtigt – Offline-Bewerbungen werden nicht weitergeleitet. Nicht weitergeleitet werden ferner Bewerbungen mit eindeutigem Sperrvermerk. NRNW ist für die Inhalte der Bewerbungen nicht verantwortlich. NRNW behält sich vor, Bewerbungen mit offenkundig unzulässigen Inhalten (wie in § 6.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen definiert) zu löschen.

3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Chiffreanzeigen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu behandeln. Der Kunde hält NRNW auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen kundenseitigen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften oder datenschutzrechtlichen Grundsätzen geltend gemacht werden.

3.3
NRNW übermittelt Nachrichten des Kunden an den Bewerber nur als Bote. Der Kunde stellt NRNW die an Bewerber zu übermittelten Nachrichten bereit. Der Kunde garantiert, dass er NRNW sämtliche gesetzlich erforderlichen Nachrichten zur Übermittlung an Bewerber bereitstellen wird und dass die bereit gestellten Nachrichten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Begründungspflicht gegenüber schwerbehinderten Bewerbern nach § 81 SGB IX hingewiesen. Im Fall von rechtswidrig unterbliebenen oder rechtswidrigen Nachrichten des Kunden an Bewerber, stellt der Kunde NRNW auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und NRNW behält sich vor, die Kontaktdaten des Kunden gegenüber dem Dritten offenzulegen.

§4 Freibleibende Angebote: International Deals; kostenlose Services

4.1
Angebot und Preise für International Deals sind stets bis zur konkreten Schaltung der Anzeige freibleibend und abhängig von NRNWs fortgesetzter Kooperation mit seinen Partnern im Ausland. Eine Änderung der Konditionen für International Deals berechtigt nicht zur Kündigung des Rahmenvertrags mit der NRNW.

4.2
NRNW bietet nach eigenem Ermessen und ohne Rechtspflicht gelegentlich bestimmte Services zu näher definierten Bedingungen kostenlos an. Sämtliche kostenlosen Services sind freibleibend, und können außerdem jederzeit ohne Begründung eingestellt oder einzeln oder insgesamt gekündigt werden. Auf die Inanspruchnahme kostenloser Services hat der Kunde keinen Rechtsanspruch.

§5 Sonstiges

5.1
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass NRNW nicht genehmigte Veröffentlichungen von Stellenanzeigen seitens Dritter nicht verhindern kann. NRNW ist jedoch ums Äußerste bemüht, derartige Veröffentlichungen innerhalb der rechtlichen und technischen Möglichkeiten zu unterbinden. Der Geschäftspartner erklärt hierzu seine Zustimmung.

5.2
Der Kunde überträgt NRNW alle Eigentumsrechte an Datenbanken, die er im Zusammenhang mit Mehrfachanzeigen an NRNW zur Veröffentlichung übergeben hat. Insbesondere erhält NRNW das alleinige Recht, das wirtschaftliche Eigentum an seiner Stellenanzeigendatenbank gegenüber Dritten geltend zu machen.

5.3
Ein Angebot von NRNW zu niedrigerem Preis als in der Preisliste angegeben ist nur unter den konkreten Konditionen und für den konkreten Kunden gültig. Es gilt nicht, wenn der Kunde statt seiner einen anderen Vertragspartner, z.B. eine Agentur, für ihn handeln lassen möchte.

5.4
Die Vertragsübernahme durch Dritte auf Seiten des Kunden (“Reselling”) bedarf NRNWs vorheriger Zustimmung.

5.5
Pro Seite sind jeweils bis zu vier Werbe- Bottom Banner gleichzeitig am Fuße der Seite sichtbar (Werbeplatz: links, mittig oder rechts). Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Werbeplatz. Werbebanner werden nach dem “Rotationsprinzip” gesetzt. Das bedeutet, der Kunde teilt sich seinen Werbeplatz mit anderen Werbeträgern. Sämtliche Werbeträger werden jeweils für eine bestimmte, sich bis zum Ablauf der Veröffentlichungsperiode stets wiederholende Zeitsequenz turnusmäßig veröffentlicht.

5.6
NRNW ist stets um eine Optimierung der Suchergebnisse auf www.NRNW.de bemüht, mit dem Ziel bestmögliche Resultate für alle Kunden zu erreichen. Soweit die Kategorisierung und Rubrizierung von Stellenanzeigen durch den Kunden selbst erfolgt, ist dieser verpflichtet, diese korrekt und in sinnvoller Weise durchzuführen. NRNW behält sich zu jeder Zeit vor, die Kategorisierung oder Rubrizierung von Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen anzupassen oder zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm ausgewählten Kategorie oder Rubrik.

5.7
Über die “Jetzt Bewerben”-Verlinkung, die beim Aufrufen der Stellenanzeige auf der Seite platziert ist, können Bewerber mittels des dort hinterlegten Bewerbungsformulars, ihre Kontaktdaten eintragen, sowie Lebenslauf und weitere Bewerbungsunterlagen hochladen.

Im Fall, dass der Kunde das Bewerbungsformular von NRNW nutzt, werden die Bewerbungen dem Kunden über NRNW an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Beim Aufruf der Stellenanzeige über mobile Endgeräte wird ein mobil-optimiertes Bewerbungsformular von NRNW automatisch in die Darstellung integriert.

Besondere Anzeigenprodukte

Diese produktspezifischen Bedingungen für besondere Anzeigenprodukte gelten für die unter § 1 aufgeführten Anzeigenprodukte (im Folgenden kollektiv als “besondere Anzeigenprodukte” bezeichnet) und ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die produktbezogenen Bedingungen für Anzeigen und gehen diesen im Zweifel vor. Die Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der produktbezogenen Bedingungen für Anzeigen sowie gegebenenfalls weiterer produktbezogener Bedingungen auf andere Anzeigenformen bleibt unberührt.

§1 Leistungsbeschreibung

Die folgenden Leistungsbeschreibungen gelten als Beschaffenheitsvereinbarung und sind abschließend. Weitere Funktionalitäten sind nicht geschuldet.

1.1 Image Ads
NRNW veröffentlicht im Namen des Kunden eine von diesem vorgegebene Unternehmens-präsentation in Form eines Banner, Company Ad und Premium Job (im Folgenden: “Image Ad”) im Internet.

Der Premium Job wird an prominenter Stelle auf einem der NRNW  geschaltet. Das Unternehmen Banner wird auf dem internen Mitgliederbereich der Homepage von NRNW oder in einem der NRNW Zielgruppen-Channels geschaltet. Die Company Ad wird auf dem Mitgliederbereich der Homepage von NRNW geschaltet. Auf der Mitgliederseite des NRNW werden eine unbegrenzte Anzahl von Company Ads und Banner veröffentlicht. Die Company Ads rotieren auf jeweils vier Bannerplätzen. Auf den NRNW Zielgruppen-Channels wird je nur ein Unternehmen der Woche Banner pro Channel und eine unbegrenzte Anzahl von Premium-Jobs auf jeweils zehn Bannerplätzen rotierend veröffentlicht. Soweit nicht anders vereinbart, werden Image Ads für einen Zeitraum von 7 Tagen geschaltet. Die Image-Ads enthalten eine Verlinkung zu einer NRNW Stellenanzeige, einer NRNW Anzeigenübersicht, einem NRNW Unternehmensporträt oder einem Recruiting-Event auf der Kunden-Homepage.

1.2 Direkter Mail- oder Faxkontakt
NRNW sendet im Namen des Kunden eine im NRNW oder individuellen Layout des Kunden gestaltete e-Mail an ausgesuchte Kandidaten aus der NRNW Datenbank, die in diese Art der Information ausdrücklich vorher eingewilligt haben (im folgenden “Direkt”).

Inhalt der Direct Mail kann ein spezielles Stellenangebot, die Ankündigung karrierebezogener Events oder die Vorstellung des Unternehmens des Kunden mit Link zu offenen Positionen sein. Der Kunde ist verpflichtet, das Werbematerial vollständig und in korrekter Form zeitgleich mit der Buchung, alternativ jedoch spätestens zwei Tage vor dem geplanten Veröffentlichungstermin an NRNW zu senden. Geht das Werbematerial nicht rechtzeitig und vollständig in korrekter Form bei NRNW ein, so verfällt der Anspruch auf Veröffentlichung ersatzlos. Der Zahlungsanspruch von NRNW bleibt unberührt.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Direct Mail nur an Abonnenten versandt wird. Die Abonnenten können sich kostenlos für den Erhalt der Direct Mail registrieren, sich austragen und explizite Sperrvermerke verfügen. NRNW kann daher nicht für die Zahl der Empfänger garantieren.

1.5 Skyscraper Ad
Der Skyscraper wird an prominenter Stelle auf der Homepage von NRNW sowie auf der Jobsuchergebnisseite von NRNW bzw. nach Vereinbarung in einem NRNW Zielgruppen-Channel geschaltet. Die Erstellung im individuellen Layout erfolgt durch NRNW. Die Erstellung erfolgt in HTML, eine Programmierung mit Flash ist nicht vorgesehen.

Soweit nicht anders vereinbart, werden Skyscraper für einen Zeitraum von 7 Tagen geschaltet. Auf der NRNW-Seite wird pro Woche lediglich nur ein Skyscraper veröffentlicht. Der Skyscraper folgt nicht dem Rotationsprinzip.

1.6 Individuell Plus/Unternehmensporträt Plus
Die Stellenanzeige mit Layout Individuell Plus und das Unternehmensporträt Plus beinhalten eine navigierbare Menüleiste mit bis zu fünf Registerkarten oder Reitern innerhalb der Anzeige, die sich durch Klick auf die jeweilige Registerkarte innerhalb der Anzeige öffnen und auf denen weitere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle oder zum Unternehmen des Kunden veröffentlicht werden können. Die erste Reiterkarte, die bei Aufruf der Individuell Plus erscheint, ist dabei zwingend mit der Beschreibung der ausgeschriebenen Position zu füllen. Daneben bietet NRNW dem Kunden eine vorgegebene Anzahl weiterer Kategorien von Reiterkarten an, aus denen der Kunde die weiteren vier in der Stellenanzeige Plus genutzten Reiterkarten wählen kann.

1.7 Job-Plugin
Leistungsgegenstand des Job-Plugins ist die Übermittlung einer URL durch NRNW, um die auf NRNW.de im Namen des Kunden veröffentlichten Stellenanzeigen mittels eines Frames auf der Kundenhomepage anzuzeigen. Eine erfolgreiche Integration setzt die Einbindung des Frames durch den Kunden auf dessen Homepage voraus. Die Anzeige der auf NRNW.de veröffentlichten Stellen erfolgt automatisch auf der Homepage.

1.8 Highlight Job
Leistungsgegenstand des Highlight Jobs ist die farbliche Hinterlegung der im Namen des Kunden veröffentlichten Stellenanzeigen in den ersten sieben Tagen nach Veröffentlichung in der Ergebnisliste, um die Stellenanzeigen hervorzuheben. Die Hervorhebung hat keinen Einfluss auf den Rang der Stellenanzeigen in der Ergebnisliste.

1.9 E-Mail Push
NRNW sendet im Namen des Kunden eine im von NRNW vorgegebenen Layout gestaltete E-Mail an ausgesuchte Kandidaten aus der NRNW Lebenslaufdatenbank oder an Abonnenten des NRNW JobAgenten, die in diese Art der Information ausdrücklich vorher eingewilligt haben (im Folgenden “E-Mail Push”).

Inhalt des E-Mail Push ist die Adressierung einer aktiven, bei NRNW für mindestens fünf weitere Tage geschalteten Stellenanzeige an aus Sicht von NRNW passende Kandidaten. Der Direct Push wird an maximal 500 Kandidaten gesandt. NRNW garantiert jedoch keine Mindestzahl von Empfängern, da die möglichen Empfänger von den individuellen Einstellungen und Angaben der Kandidaten abhängen.

1.10 Facebook-Integration
Leistungsgegenstand der Facebook-Integration ist die Verfügungsstellung einer URL, die dem Kunden erlaubt, die auf NRNW.de im Namen des Kunden veröffentlichten Stellenanzeigen mittels eines Frames als zusätzlichen Reiter mit der Benennung “Jobsuche” auf der Facebookseite des Kunden anzuzeigen.

NRNW wird sich bemühen auf Änderungen seitens Facebook schnellst möglich zu reagieren, kann aber nicht garantieren, dass die Funktionalität bei Änderungen durch Facebook weiterhin gewährleistet sein wird.

§2 Freibleibendes Angebot

2.1
Mit Ausnahme der Individuell Plus hat der Kunde bei zustande gekommenem Vertrag aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der besonderen Anzeigenprodukte keinen Anspruch auf Veröffentlichung in einem bestimmten Zeitraum. Wir versuchen natürlich, Kundenwünsche dennoch weitgehend zu berücksichtigen. Beim JobAgent ist dies jedoch nur möglich, wenn der gewünschte Veröffentlichungstermin – oder bei einem Schiebewunsch der gewünschte Ersatztermin – mindestens fünf Werktage vorher NRNW mitgeteilt wird. Der Kunde erhält regelmäßig binnen 3 Tagen, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Bestellung, eine Mitteilung über den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

2.2
NRNW darf jederzeit die Platzierung des Image Ads innerhalb der Seite, des Newsletter Ads innerhalb des Newsletters, des JobAgent Ads innerhalb des JobAgent und des Skyscraper innerhalb der Seite sowie die äußere Gestaltung des jeweiligen Frames ändern. NRNW darf ferner aus rechtlichen Gründen erforderliche Anpassungen, insbesondere auch inhaltlicher Art, des jeweiligen Besonderen Anzeigenproduktes mit Ausnahme der Stellenanzeige Plus, für die jedoch Ziff. 6.6 und 6.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NRNW gelten, jederzeit vornehmen.

Bewerberdatenbank (DirectSearch Database)

§1 Leistungsbeschreibung

1.1
Diese produktbezogenen Bedingungen “Bewerberdatenbank (DirectSearch Database)” ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Zweifel vor. Die NRNW Gruppe unterhält im Internet Datenbanken mit Lebensläufen von Stellensuchenden (“Kandidaten”). Kandidaten können darin ihre Profile bzw. Lebensläufe hinterlegen. Mit Freischaltung veröffentlicht der Kandidat diese in der NRNW Datenbank entweder in anonymisierter Form, das heißt ohne Offenlegung seiner persönlichen Daten (“anonymes Profil”), oder so, dass seine persönlichen Daten unmittelbar in der Datenbank offen einsehbar sind (“offenes Profil”). Der Kunde, der einen Zugang zur Bewerberdatenbank bucht, kann dort offene Profile mit den persönlichen Daten unmittelbar einsehen und den Kandidaten kontaktieren sowie bei anonymen Profilen eine Kontaktanfrage an den dahinterstehenden Kandidaten senden.

1.2
Der Zugang zur Bewerberdatenbank ist höchstpersönlich und dem Kunden ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugang zur Bewerberdatenbank und die eingesehene Profile dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zugriffe zum Zweck der Kundenabwerbung sind unzulässig. Kein Kunde darf Hyperlinks (“deep links”) von seiner Internetseite auf die Bewerberdatenbank von NRNW einrichten. NRNW behält sich das Recht vor, jegliche Verletzung dieser Bestimmung unverzüglich und ohne vorherige Warnung gerichtlich zu verfolgen.

1.3
Dem Kunden stehen in der “DirectSearch Database” bestimmte Funktionalitäten zur Verfügung. Dieser Service beinhaltet keine Datensicherung für den Kunden. Daten können jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung aus dem Back-Office entfernt oder gelöscht werden. Löscht ein Kandidat seinen Lebenslauf, so wird er aus datenschutzrechtlichen Gründen automatisch aus der DirectSearch Database gelöscht. Die Bewerberdatenbank darf nicht zur Suche nach Kandidaten unter Verwendung von Suchkriterien genutzt werden, die gegen das AGG verstoßen.

1.4
Umfasst die Sicherungsspeicherung durch den Kunden auf eigene Systeme auch persönliche Daten von Kandidaten, dann trifft ihn eine weitergehende Beobachtungspflicht. Er ist dann zur unverzüglichen Löschung von persönlichen Daten der Kandidaten auch aus seinem eigenen System verpflichtet, sobald der Kandidat seine Daten aus der NRNW Datenbank und aus der DirectSearch Database löschen lässt. Er ist ferner zur unverzüglichen Vernichtung von entsprechenden Ausdrucken verpflichtet.

1.5
Der Kunde hat Lesezugriff auf eine bestimmte, vertraglich festgelegte Menge an Profilen in der Bewerberdatenbank. Innerhalb von 30 Tagen ist es möglich, bis zu 500 Profile mit dem Ziel der Besetzung einer konkreten Position per E-Mail zu kontaktieren, entweder direkt bei offenen Profilen oder per vorherige Anfrage bei anonymen Profilen. Dabei können maximal 99 Profile auf einmal kontaktiert werden. Massenmails und Werbemails sind unzulässig. NRNW behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Kunden zu blockieren.

1.6
Kandidaten können bei anonymen Profilen bestimmte Unternehmen sperren. In diesen Fällen ist keine Kontaktaufnahme des betroffenen Kunden mit dem Kandidaten mehr möglich.

§2 Verpflichtungen des Kunden

2.1
Der Kunde hat in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften, Gesetzen zum Schutze Dritter und den guten Sitten zu handeln. 6 (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

2.2
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere persönliche Daten von Partnern / Kandidaten nicht weiterzugeben, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sollte NRNW von einem Kunden / Kandidaten aufgefordert werden, seine Daten zu löschen, und setzt NRNW den Kunde hiervon in Kenntnis, so hat dieser alle Kopien, Dateien oder Daten, die zu einem bestimmten Kandidaten gehören, unverzüglich zu löschen.

2.3
Alle Verluste, Kosten, Forderungen, Schadensersatzleistungen und andere Aufwendungen, die NRNW durch den Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, NRNW hat dies zu vertreten.

2.4
Die Kunden- / Kandidatenangaben werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass NRNW deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet NRNW eine bestimmte Anzahl von Antworten.

2.5
Die Daten von Stellensuchenden, die sich bei NRNW registrieren (“Kandidaten”) sind streng vertraulich und dürfen vom Kunden nur entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen gespeichert, verwendet und genutzt werden. Kandidaten dürfen nur gezielt zum Zwecke der Kandidatensuche für konkrete Stellenangebote angeschrieben werden. NRNW behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Kunden zu blockieren. 2.6

Der Kunde weiß, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union hinaus besondere Regeln gelten. Ein solcher Datentransfer bedarf – auch innerhalb eines Konzerns – in der Regel der Zustimmung des Kandidaten.

§3 Abrechnungsmodelle

3.1
Preis und die Details der Abrechnung richten sich nach den NRNW Preislisten oder den vertraglichen Vereinbarungen.

Online Bestellungen

§1 Leistungsbeschreibung

1.1
Bestimmte Arten von Veranstaltungen / Angeboten / Stellenangeboten und Zugänge zur Bewerberdatenbank können bei NRNW auch online gebucht werden. Diese Geschäftsbedingungen für Online Bestellungen von Stellenangeboten und Zugängen zur Bewerberdatenbank ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die produktbezogenen Bedingungen für Stellenangebote und die Bewerberdatenbank.

1.2
Diese Leistungsbeschreibung ist abschließend.

§2 Vertragsschluss

2.1
Der Vertrag kommt zustande durch Bestellung des Kunden und Annahme der Bestellung durch NRNW. NRNW nimmt die Bestellung innerhalb einer Woche durch eMail Bestätigung an. Die Bestätigung über den Eingang der Bestellung (§ 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB) wird automatisch generiert und stellt keine Annahmeerklärung dar.

2.2
Die auf der Webseite veröffentlichten Produkte und Preislisten sind stets freibleibend. Wir bemühen uns darum, stets korrekte Produkte und Preislisten zu veröffentlichen. NRNW ist an die Lieferung der Produkte zu den genannten Preisen erst nach Eingang der Annahmeerklärung durch NRNW gebunden.

§3 Zahlungsbedingungen

3.1
AE Provision wird für Online Eingabe NICHT gewährt.

3.2
NRNW behält sich vor, Vorkasse zu verlangen. Ansonsten kann der Kunde grundsätzlich zwischen Kreditkartenzahlung, direct pay und Zahlung binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch NRNW wählen. Sofern der Kunde sich für das SEPA Lastschriftverfahren entscheidet, kann NRNW die Vorankündigungsfrist (Pre-Notification-Frist) auf bis zu zwei Tage verkürzen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NRNW (§§ 4, 5 AGB).

3.3
NRNW gewährt Rückerstattungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

§4 Kundeninformationspflichten

Gemäß § 312i BGB, Art. 246c EGBGB erteilt NRNW die folgenden Informationen:

4.1
Der Kunde wird über die folgenden einzelnen technischen Schritte zum Vertrag für Anzeigenschaltung geführt:

  • Ausfüllen des Auftragsformular einschließlich Anzeigenmuster
  • Lesen sowie akzeptieren der AGB durch den Kunden
  • Klick auf “Auftrag erteilen / Ticket bestellen” durch den Kunden
  • Elektronische Zugangsbestätigung des Auftrags durch NRNW (dies ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern dient der Bestätigung des Auftragseingangs)
  • Auftragsbestätigung durch NRNW

Der Vertrag ist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung durch NRNW geschlossen. Die Anzeige wird nun online gestellt bzw. das Ticket elektronisch ausgeliefert.

4.2
Der Kunde wird über die folgenden einzelnen technischen Schritte zum Vertrag für den Bewerberdatenbankzugang geführt:

  • Ausfüllen des Kontaktdatenformulars
  • Lesen sowie akzeptieren der AGB durch den Kunden
  • Klick auf “Auftrag erteilen” durch den Kunden
  • Elektronische Zugangsbestätigung des Auftrags durch NRNW (dies ist noch keine Auftragsbestätigung, sondern dient der Bestätigung des Auftragseingangs)
  • Auftragsbestätigung durch NRNW

Der Vertrag ist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung durch NRNW geschlossen.

4.3
Diese Geschäftsbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, die produktbezogene Bedingungen für Anzeigen oder die produktbezogenen Bedingungen für Bewerberdatenbank (DirectSearch Database), produktbezogene Bedingungen für Online- Eingabe) enthalten den kompletten Vertragstext sowohl zur Onlineschaltung einer Anzeige als auch zur Onlinebuchung des Zugangs zur Bewerberdatenbank. Der Preis für eine Online Eingabe ergibt sich aus der Preisliste, die zum Zeitpunkt der Erstellung des dem Kunden von NRNW unterbreiteten Vertragsangebots unter http://www.NRNW.de/ veröffentlicht gewesen ist. Die Rechtsbeziehungen, die sich aus dem (kostenfreien) Besuch der NRNW Webseite ergeben, sind in unseren Nutzungsbedingungen näher erläutert und definiert. Nach dem Vertragsschluss speichern wir die Eingaben des Kunden bei der Online Eingabe. Diese Eingaben sind für den Kunden nach Vertragsschluss nicht zugänglich. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass wir jeweils nur die aktuellen AGB und Preislisten online veröffentlichen und dem Kunden daher die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB und Preislisten bei einer späteren Aktualisierung ebenfalls nicht mehr zugänglich sind.

4.4
NRNW stellt gemäß § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs technische Mittel zur Verfügung, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden können. Das wichtigste Element bei der Onlineschaltung von Anzeigen die Anzeigenvorschau auf jeder der drei Formularseiten.

4.5
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

4.6
NRNW ist den deutschen Datenschutzstandards sowie den in den Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung von NRNW dargelegten Kodizes verpflichtet.

Crossmedia Produkte

§1 Leistungsbeschreibung

1.1
Diese produktbezogenen Bedingungen Crossmedia Produkte ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und produktbezogenen Bedingungen für Anzeigen und gehen diesen im Zweifel vor.

1.2
NRNW veröffentlicht im Namen des Kunden Anzeigen im Internet. Außerdem verpflichtet sich NRNW, dafür zu sorgen, dass dieselben Anzeigen zusätzlich in modifizierter Form in definierten Print-Titeln veröffentlicht werden (“Crossmedia Produkte”). Crossmedia Produkte bestehen stets aus einem Online-Teil und einem Print-Teil. Veröffentlichung in nur einem Medium ist ausgeschlossen.

1.3
Der Online-Teil wird als Standard- oder Individualanzeige gestaltet (siehe produktbezogene Geschäftsbedingungen Anzeigen). Die Form, Größe und Gestaltung des Print-Teils richtet sich nach der Art des Produktes. Er wird stets in einem von NRNW und dem Printmedium vorgegebenen und nach eigenem Ermessen gebrandeten Gesamtkontext (beispielsweise: Hamburger Abendblatt) veröffentlicht. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Werbeplatz innerhalb des Printmediums oder innerhalb des Gesamtkontextes.

1.4
Der Print-Teil der Teaser-Anzeige besteht aus standardisierten Informationen (Position, Einsatzort, Kundenname, Anstellungsart und Anzeigen ID, d.h. Nummer, mit der die Anzeige im Internet bei NRNW gefunden werden kann), die in einem Standardlayout veröffentlicht werden. Die Größe beträgt 30 mm x 75 mm. Der Kunde ist nicht zur Veröffentlichung von Kontaktinformationen berechtigt, stattdessen wird auf eine Anzeigen ID verwiesen, die auf den NRNW Stellenmarkt verweist.

1.5
Der Print-Teil der Verweisanzeige ist bis auf die Größe mit der Teaser-Anzeige weitestgehend identisch. Die Größe beträgt einzeilig, 160 mm breit. Der Kunde ist nicht zur Veröffentlichung von Kontaktinformationen berechtigt, statt dessen wird auf eine Anzeigen ID verwiesen, die auf den NRNW Stellenmarkt verweist.

1.6
Die “Business Card” ist eine Printanzeige im Kleinformat (91 mm breit / 40 mm hoch) in der Karrierewelt, dem Stellenmarkt “DIE WELT” und “WELT Kompakt”. Sie enthält die wichtigsten Eckdaten der offenen Stelle (Firma, Logo, Einsatzort, kurze Positions­be­schreibung) sowie eine Online-ID. Der Kunde ist nicht zur Veröffentlichung von Kontaktinformationen berechtigt, stattdessen wird auf eine Anzeigen ID verwiesen, die auf den NRNW Stellenmarkt verweist. Der Kunde kann zwischen vier Standardvorlagen wählen oder eine individuell gestaltete druckfähige Anzeige liefern, die von NRNW um eine Online-ID ergänzt wird.

§2 Anzeigenschluss für den Print-Teil

2.1
Der Anzeigenschluss bei NRNW richtet sich nach dem gebuchten Printmedium und wird dem Kunden spätestens mit Vertragsschluss mitgeteilt. Die Veröffentlichung der Print-, Teaser- und Verweisanzeigen erfolgt innerhalb der ersten 14 Tage nach Veröffentlichung der Online-Anzeigen.

2.2
Es obliegt dem Kunden die zur Veröffentlichung erforderlichen Informationen bis zum von NRNW genannten Anzeigenschluss im von NRNW mitgeteilten Format zu liefern. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit nicht nach, so kann die Veröffentlichung erst in der nächsten Stellenmarkt-Ausgabe des Printmediums erscheinen.

§3 Inhalt der Print-Anzeigen

3.1
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche im Printmedium mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

3.2
NRNW behält sich vor, die Veröffentlichung von einzelnen Print-Anzeigen abzulehnen, insbesondere wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • deren Veröffentlichung für NRNW oder das Printmedium wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

§4 Gewährleistung und Haftung für den Print-Teil

4.1
Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige im Printmedium nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Kunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. NRNW hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn

  • diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht, oder
  • diese für NRNW nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

Lässt NRNW eine ihm für die Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.

NRNW haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von NRNW verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NRNW nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet NRNW nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen NRNW gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb von NRNW als auch in fremden Betrieben, derer sich NRNW zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat NRNW Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Printmedium mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, indem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

§5 Probeabzüge für Print-Anzeigen

5.1
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. NRNW berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

§6 Verantwortlichkeit für den Inhalt von Print-Anzeigen

6.1
Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Text-und Bildunterlagen. Er stellt NRNW und das Printmedium im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird NRNW und das Printmedium von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, NRNW und das Printmedium nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Kunde überträgt NRNW und dem Printmedium sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

§7 Technische Voraussetzungen, Druck der Printanzeigen

7.1
Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen ist allein der Kunde verantwortlich.

7.2
Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Kunden, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben von NRNW bzw. des Printmediums entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.

7.3
Kosten für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Kunde zu tragen.

7.4
Vereinbart ist die für das belegte Printmedium nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten.

7.5
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.

7.6
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Kunde nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.

7.7
Druckunterlagen (nur Filme und Reinzeichnungen sowie Aufsichts- oder Durchsichtsvorlagen) werden nur auf besondere Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet vier Wochen nach Erscheinen.

7.8
NRNW ist berechtigt, die erteilten Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten ergänzend auch in Online- und Telefondiensten von NRNW oder seiner Kooperationspartner, insbesondere der Axel Springer AG oder Dritter zu veröffentlichen und zu vermarkten.

7.9
Für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen gelten weitere Geschäftsbedingungen, die auf Wunsch zugeschickt werden.

§8 Chiffre

8.1
Bei Ziffernanzeigen wendet NRNW bzw. das Printmedium für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen werden in der Regel zurückgeschickt, NRNW ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. NRNW bzw. dem Printmedium kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

§9 Optik

9.1
Bei Anzeigen, die in ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen Gestaltung des Printmediums entsprechen, behält sich NRNW für das Printmedium im Sinne seines publizistischen Auftrages ein Einspruchsrecht vor. Anzeigen, die redaktionell gestaltet sind, müssen sich eindeutig von der Grundschrift des Printmediums (8,5 Punkt Centennial) unterscheiden. Für Überschriften gilt, dass weder die Madison noch eine dieser Schriftart ähnliche Schrift eingesetzt werden darf. Rechtlich vorgeschrieben ist die Kennzeichnung aller redaktionell aufgemachten Anzeigen mit dem Wort “Anzeige” in 12 Punkt halbfett rechts und links am Kopf.

NRNW FollowAd
Diese produktbezogenen Bedingungen NRNW Follow Ad ergänzen unsere Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Zweifel vor.

§1 Leistungsbeschreibung

1.1
Die NRNW Follow Ad ermöglicht dem Kunden, Bannerwerbung in von NRNW definierten Formaten auf Webseiten Dritter zu veröffentlichen, die von Nutzern besucht werden, die zuvor Stellenangebote zu bestimmten Berufskategorien auf dem Angebot von NRNW gesucht oder aufgerufen haben. Hierzu wählt der Kunde bestimmte, von NRNW definierte Berufskategorien aus und stellt NRNW Bannerwerbung zu Produkten zur Verfügung, die aus Kundensicht für solche Nutzer des NRNW Angebots von Interesse sein könnten, die Stellenangebote in eben diesen Berufskategorien auf dem Angebot von NRNW besucht haben. NRNW schaltet diese Bannerwerbung zielgerichtet an User, die solche Jobkategorien auf dem Angebot von NRNW besucht haben auf Seiten Dritter im Rahmen eines von NRNW ausgewählten Partnernetzwerks. Ist nach Ziff. 3.2 ein Budget festgelegt, erfolgt die Bannerwerbung solange, bis dieses aufgebraucht ist. Ansonsten erfolgt die Bannerwerbung während der kompletten Laufzeit nach § 4.

1.2
NRNW kann die Bannerwerbung nur anzeigen, wenn der jeweilige Nutzer die für die Follow Ad erforderlichen Cookies zulässt und nicht löscht. Außerdem können die einzelnen Nutzer der Anzeige der zielgerichteten Werbung auf den Drittanbieterseiten ggf. beim Betreiber des Partnernetzwerkes widersprechen.

1.3
Der einzelne Nutzer wird anhand seines Suchverhaltens und den von ihm besuchten Anzeigen und Seiten einer Berufsgruppe zugeordnet. Ob der Nutzer tatsächlich in diesen Berufskategorien arbeitet, bzw. dass sich daraus tatsächliche Interessen des Nutzers ergeben, liegt außerhalb der Kenntnis von NRNW. NRNW schuldet daher weder ein besonderes Interesse der Nutzer an der Bannerwerbung noch eine bestimmte Reaktion des Nutzers auf die Bannerwerbung.

§2 Pflichten des Kunden

2.1
Der Kunde ist verpflichtet, NRNW die Bannerwerbung in den von NRNW definierten Formaten spätestens 3 Werktage vor geplantem Kampagnenstart zur Verfügung zu stellen. Sollte er die Option “Powered by NRNW” wählen, muss er die von NRNW angelieferten Grafikelemente am festgelegten Ort in der festgelegten Größe in seine Werbemittel einbauen. Es wird im Übrigen auf Ziff. 6.4 unserer AGB verwiesen.

2.2
Die Inhalte der Bannerwerbung dürfen keine Wettbewerber von NRNW bewerben. Im Übrigen darf die Bannerwerbung keine unzulässigen Inhalte im Sinne der Ziff. 6.6 unserer AGB enthalten, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

§3 Vergütung und Abrechnung

3.1
Für die Veröffentlichung der Follow Ad erhält NRNW eine Vergütung auf Basis eines TKP. Das heißt für eine tausendmalige Anzeige der Bannerwerbung erhält NRNW die im Vertrag vereinbarte Vergütung.

3.2
Im Vertrag können NRNW und der Kunde ein Budget vereinbaren. Dieses Budget wird entweder in einer Höchstsumme von Tausenderkontakten oder in einem Betrag ausgedrückt, der sich aus dem Produkt des TKP mit der Höchstsumme der Tausenderkontakte ausdrückt. Ist das Budget erreicht, so schuldet der Kunde bei dennoch weiterhin von NRNW veröffentlichter Bannerwerbung für diese über das Budget hinaus veröffentlichte Bannerwerbung keine Vergütung.

3.3
Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Reporting des von NRNW ausgewählten Partnernetzwerkes. Dessen Reporting ist sowohl für NRNW als auch für den Kunden verbindlich. Sollte der Kunde Einwände gegen das Reporting haben, wird NRNW auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden die Prüfungsrechte ausüben, die NRNW nach der Vereinbarung mit dem Partnernetzwerk zustehenden, sofern der Kunde die NRNW daraus entstehenden Kosten trägt.

§4 Laufzeit
Die Laufzeit der jeweiligen Follow Ad wird im Vertrag zwischen NRNW und dem Kunden festgelegt. Während dieser Laufzeit schaltet NRNW die Bannerwerbung entweder bis ein eventuell nach § 3.2 vereinbartes Budget aufgebraucht ist oder aber bis die Laufzeit endet. Wird die vereinbarte Liefermenge innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht, behält sich NRNW vor, die Differenzmenge innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachträglich zur Verfügung zu stellen.

§5 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist NRNW sehr wichtig. NRNW erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Für die Werbeform Follow Ad werden keine personenbezogenen Daten der NRNW Nutzer erhoben. Ein Rückschluss auf die Person des Nutzers ist den NRNW Kunden und Partnernetzwerken daher nicht möglich. Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten oder die Übermittlungen solcher Daten an Dritte erfolgt nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Inhabers, oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, die NRNW diese Nutzung erlaubt.

§6 Veranstaltungen

Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Wegen zu geringer Teilnehmerzahl können Fortbildungen abgesagt werden. Die Erstattung der bereits gezahlten Gebühren erfolgt in diesem Fall in voller Höhe.

Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Bei Ausfall der Veranstaltung wegen plötzlicher Erkrankung des Dozenten, höherer Gewalt oder anderer nicht von NRNW zu vertretender Umstände und Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In solchen Fällen ist NRNW nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.

Abmeldung:

Eine Abmeldung muß immer schriftlich erfolgen und ist bis zu 28 Tage vor Fortbildungsbeginn kostenfrei.

Wenn die Abmeldung bis zu 14 Tagen vor Fortbildungsbeginn bei NRNW eintrifft, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben, ab diesem Zeitpunkt bis zu vier Tage vor der Veranstaltung muss eine Verwaltungsgebühr von 70% der Fortbildungsgebühr berechnet werden.

Erfolgt bis zum Fortbildungsbeginn keine schriftliche Abmeldung oder die Abmeldung erfolgt erst ab dem vierten Tag vor der Veranstaltung selber, wird die volle Fortbildungsgebühr in Rechnung gestellt.

Die Anmeldungen sind personenbezogen und nicht übertragbar.

Absage einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt

Findet die jeweilige Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüssen, Pandemie, Streik, Krieg oder daraus resultierende Umstände wie Energiekrise (Blackout), nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.